Block 27 — Innere Medizin

FAQs

An wem kann ich meine Anfrage senden?

Ansprechpartnerin für  StudentInnenangelegenheiten ist Frau Mag.a Barbara Dörsch, barbara.doersch@meduniwien.ac.at. Bitte senden Sie Ihre Anfragen direkt an sie.


Wer benötigt eine Ersatzleistung?

Studierende, welche folgende Voraussetzungen erfüllen:
Fehlzeiten werden ausschließlich im Falle einer unvermeidbaren und unbeeinflussbaren Verhinderung (Krankheit, Todesfall im engeren Familienkreis, akuter Pflegebedarf von engen Familienangehörigen, Teilnahme an einer Veranstaltung im Auftrag der Med Uni Wien, Teilnahme an einem Prüfungstermin einer Humanmedizin-Prüfung) als zulässige Abwesenheit anerkannt, sofern ein ausreichender schriftlicher Nachweis erbracht wird. Liegt keiner der genannten unvermeidbaren Verhinderungsgründe vor, ist die Abwesenheit unzulässig und führt zur negativen Beurteilung der LV.


Wo kann ich einen Antrag auf Ersatzleistung stellen?

Um die Verhinderung nachzuweisen und um ein Thema für eine Ersatzleistung zu erhalten kontaktieren Sie bitte das Sekretariat der Lehre:  Frau Mag.a Barbara Dörsch, barbara.doersch@meduniwien.ac.at im StudentInnensekretariat der Inneren Medizin.


Wann ist eine Ersatzleistung nicht möglich?

Eine Ersatzleistung ist nicht möglich, wenn die Abwesenheit nicht anerkannt wird, da kein unvermeidbarer Verhinderungsgrund vorliegt (Siehe Punkt 1).


Was passiert, wenn eine Ersatzleistung NICHT gewährt, bzw. NEGATIV  geleistet wird?

In beiden Fällen erfolgt bei fehlender Anwesenheit eine negative Beurteilung.


Kann ich aufgrund einer dringenden Abwesenheit ein Seminar, Wahlpflichtfach, etc. tauschen und das selbstständig mit den Lehrenden vereinbaren?

Das ist nicht möglich.