Ansprechpartnerin für StudentInnenangelegenheiten ist Frau Mag.a Barbara Dörsch, barbara.doersch@meduniwien.ac.at. Bitte senden Sie Ihre Anfragen direkt an sie.
Studierende, welche folgende Voraussetzungen erfüllen:
Fehlzeiten werden ausschließlich im Falle einer unvermeidbaren und unbeeinflussbaren Verhinderung (Krankheit, Todesfall im engeren Familienkreis, akuter Pflegebedarf von engen Familienangehörigen, Teilnahme an einer Veranstaltung im Auftrag der Med Uni Wien, Teilnahme an einem Prüfungstermin einer Humanmedizin-Prüfung) als zulässige Abwesenheit anerkannt, sofern ein ausreichender schriftlicher Nachweis erbracht wird. Liegt keiner der genannten unvermeidbaren Verhinderungsgründe vor, ist die Abwesenheit unzulässig und führt zur negativen Beurteilung der LV.
Um die Verhinderung nachzuweisen und um ein Thema für eine Ersatzleistung zu erhalten kontaktieren Sie bitte das Sekretariat der Lehre: Frau Mag.a Barbara Dörsch, barbara.doersch@meduniwien.ac.at im StudentInnensekretariat der Inneren Medizin.
Eine Ersatzleistung ist nicht möglich, wenn die Abwesenheit nicht anerkannt wird, da kein unvermeidbarer Verhinderungsgrund vorliegt (Siehe Punkt 1).
In beiden Fällen erfolgt bei fehlender Anwesenheit eine negative Beurteilung.
Das ist nicht möglich.